AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.pfalzpokale.de
In den Hofäckern 9
D-76889 Niederotterbach
1. Geltung:
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteile aller Verträge für Lieferung, Leistungen, und Angebote von Pfalzpokale Scharffenberger. Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
2. Angebote:
Sämtliche Angebote von Pfalzpokale Scharffenberger sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der/die jeweiligen Kataloge/Preislisten verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe seine/ihre Gültigkeit. Als Katalog sind auch unsere Angebote im Internet zu verstehen.
3. Preise:
Alle Preise verstehen sich insofern nichts anderes vereinbart wurde, zzgl. Porto und Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen enthalten.
4. Lieferung:
Wir bitten bei der Bestellung den gewünschten Liefertermin anzugeben.
Eine Lieferung innerhalb von 10 Tagen ist nur innerhalb Deutschlands nach Absprache möglich. Falls Expressversand erforderlich ist, werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt. Bei der Bestellung ist in diesem Fall als Versandart zwingend Expressversand anzugeben. Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbsbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. - auch wenn sie bei Lieferanten von Pfalzpokale Scharffenberger eintreten - hat Pfalzpokale Scharffenberger, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer in Verzug. Nach erneutem versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich Pfalzpokale Scharffenberger vor, die entstandenen Transportkosten als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Lieferung ins Ausland:
Lieferungen ins Ausland werden nur nach schriftlicher Bestellung und Vorkasse ausgeführt. Anfallende Bankbearbeitungs-, Überweisungs-, Auslandsversandkosten sowie anfallende Zollkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Bleibt eine Lieferung am Zoll liegen und ein Liefertermin kann dadurch nicht eingehalten werden, so muss die Ware vom Besteller trotzdem abgenommen werden. Wir liefern grundsätzlich nur bis Grenze. Ab der Grenze trägt der Kunde die Verantwortung für die Ware.
6. Zahlungsbedingungen:
6.1
Bei Lastschrift / Bankeinzug ist der Kunde verpflichtet, für genügend Deckung zu sorgen. Ist eine Lastschrift nicht einlösbar, stellen wir neben den Bankkosten eine Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 10,00 in Rechnung.
6.2
Vereine und Firmen beliefern wir auf Wunsch auf Rechnung. Allerdings gilt als fest vereinbart, dass diese innerhalb von 10 Tagen netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 12% p.a. vereinbart. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pfalzpokale. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
7. Eigentumsvorbehalt:
Pfalzpokale Scharffenberger behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis die Forderung beglichen ist. Erfolgt die Weitergabe an Dritte z.B. bei einer Siegerehrung, so ist die Forderung grundsätzlich anerkannt.
8. Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Pfalzpokale schriftlich geltend zu machen und zubegründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation seht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung (Ersatz) durch Pfalzpokale zu. Für Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, übernimmt Pfalzpokale keinerlei Haftung.
9. Anzuwendendes Recht:
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Pfalzpokale ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz von Pfalzpokale und zwar 76889 Niederotterbach. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Pfalzpokale und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Pfalzpokale örtliche und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
11. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtwirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem nächstem kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Niederotterbach, im Januar 2006

